Am 14.01.2026 flogen zum wiederholten Mal in der jüngeren Vergangenheit die Türen bei einigen Herthafans auf. Erneut ging es hierbei strafrechtlich um Lappalien. Diese Hausdurchsuchungen reihen sich in die zunehmend repressivere Arbeit der Berliner Polizei ein und können daher nicht losgelöst von dieser betrachtet werden. Diesmal wurden jedoch rechtsstaatliche Grenzen derart überschritten, dass selbst wir als Fanhilfe überrascht sind. Grund genug für uns, die Maßnahme als das zu benennen, was sie war – nämlich schlicht eklatant rechtswidrig und menschenunwürdig.
So wurde der Mehrheit der Betroffenen der Durchsuchungsbeschluss erst nach Betreten der Wohnung und teilweise erst nach Drängen der Betroffenen selbst vorgelegt. Die freiwillige Mitwirkung der Betroffenen wurde ignoriert, das Angebot, die gesuchten Gegenstände herauszugeben, um somit den Durchsuchungsbeschluss zu erfüllen, wurde ausgeschlagen.
Zimmer von Familienangehörigen wurden ohne entsprechende rechtliche Grundlage ebenfalls durchsucht. Der Vater eines Betroffenen musste sich gar mit erhobenen Händen an die Wand stellen, obwohl er zu keinem Zeitpunkt offiziell Betroffener der Maßnahme war. Die Mutter eines Betroffenen wurde beim gewaltsamen Stürmen der Wohnung – selbstredend ohne vorheriges Abwarten des selbstständigen Öffnens – körperlich angegangen.
Da die Durchsuchungen um 6 Uhr morgens stattfanden, waren zwei Betroffene beim Eintreffen der Beamten noch unbekleidet. Hierauf reagierten diese nicht etwa durch die Wiederherstellung der Privatsphäre, vielmehr wurde das Ankleiden der Personen sogar verweigert und erst nach mehrfachem Insistieren gestattet. Während der Durchsuchung waren die Beamten teilweise durchgängig vermummt und bewaffnet – ein Beamter gar mit einer Maschinenpistole.
Auch bei den beschlagnahmten Sachen ging es den Beamten nicht um Aufklärung oder Strafverfolgung. Vielmehr stand offensichtlich die Demütigung und das Zermürben der Betroffenen im Vordergrund. Anders ist es nicht zu erklären, dass einem Betroffenen seine Uhr – ohne dies im Protokoll zu vermerken – einem anderen sein fürs Studium benötigte Tablet während der Klausurenphase und bei einer weiteren Person wurden wiederum die Klamotten seiner Fangruppe beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden von nicht beschlagnahmten persönlichen Gegenständen bis hin zu Passwörtern Fotos angefertigt.
Mehreren Betroffenen wurde der Zugang zu anwaltlicher Vertretung verweigert oder zumindest erschwert. Einer Person wurde das Telefonieren mit dem Rechtsbeistand lediglich nur über Lautsprecher und unter Mithören erlaubt. Einem Anderen wurde versucht, die eigene Anwaltswahl auszureden. Nach Abschluss der Maßnahme wurden die Wohnungen verwüstet hinterlassen, teilweise wurden gar die Lebensmittel von den eingesetzten Beamten durchsucht und entsprechende Unordnung geschaffen.
Eine Hausdurchsuchung ist immer ein tiefer Eingriff in die Grundrechte von Betroffenen, insbesondere in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. Daher ist eine Durchsuchung der Wohnräume nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zwar gibt es rechtlich keine Vorschriften dahingehend, hinsichtlich welcher Straftatbestände eine solche Maßnahme angemessen erscheint – in der Praxis wird sie jedoch häufig bezüglich eines der folgenden Delikte durchgeführt: Mord, Totschlag, Diebstahl, Hehlerei, Steuerhinterziehung, Kinderpornographie und Drogenhandel.
In den geschilderten Fällen ging es jedoch um Sachbeschädigung durch Graffiti an zwei Zügen und einen vermeintlichen Schaden von insgesamt 1.000,00 €. Die Betroffenen waren dabei mehrheitlich jünger als 21 Jahre, einer gar minderjährig. Weder die vorgeworfene Tat an sich noch die Straferwartung im Falle einer Verurteilung wäre daher auch nur ansatzweise vergleichbar zu den oben erwähnten Straftatbeständen.
Die Berliner Polizei hat mit diesem Vorgehen erneut und diesmal besonders eklatant den Boden des rechtsstaatlichen Handelns verlassen. Wir sind schockiert und empört darüber, uns einer Polizei gegenüber zu sehen, die zunehmend immer weniger Interesse an rechtmäßiger Arbeit, sondern schlicht an purer Provokation und Eskalation hat. Für uns ist klar, dass wir dies nicht stillschweigend akzeptieren, sondern vielmehr alle uns möglichen Wege ausschöpfen werden, um diesem rechtswidrigen Verhalten einen Riegel vorzuschieben.
