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Verlängerung in Bielefeld – Klage gegen Polizeieinsatz eingereicht

Der Polizeieinsatz nach dem Pokalspiel zwischen Arminia Bielefeld und Hertha B.S.C. am 28.10.2014 hat ein juristisches Nachspiel. Eine von den Maßnahmen der Polizei betroffene Person hat nun Klage eingereicht und wird dabei unterstützt.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.: „Als wäre das erneut blamable Ausscheiden aus dem DFB-Pokal im vergangenen Oktober nicht schon Strafe genug gewesen, setzte die Polizei nach Spielende mit ihrem Vorgehen dem Ganzen noch die Krone auf. Ein vollkommen aus dem Ruder gelaufener Polizeieinsatz beendete einen für alle Herthaner traurigen Abend in Bielefeld und ließ alle Betroffenen fassungslos zurück. Das Vorgehen der Einsatzkräfte wurde von unserer Seite schon ausführlich dargestellt und kritisiert (Meldung vom 30.10.2014). Bereits am selben Abend wurde deutlich, dass uns diese Vorfälle noch lange beschäftigen werden.

Wir unterstützen die nun eingereichte Klage gegen diese aus unserer Sicht absolut ungerechtfertigten Maßnahmen der Polizei. Dieser in seiner Gänze überflüssige Polizeieinsatz darf nicht ohne eine genaue Nachbetrachtung zu einem Ende gebracht werden. Eine juristische Überprüfung der Vorgänge halten wir auch mit Blick auf die Zukunft für unausweichlich und dringend nötig. Polizeiliches Fehlverhalten muss konsequent aufgedeckt und verfolgt werden. Die Fanhilfe Hertha B.S.C. freut sich in diesem Zusammenhang sehr, dass der erfahrene Anwalt Rene Lau als Rechtsbeistand für dieses Verfahren gewonnen werden konnte.

Wir fordern alle Herthaner, die am kommenden Montag zum erneuten Pokalspiel nach Bielefeld reisen werden auf, sich nicht von den vor Ort eingesetzten Sicherheitskräften provozieren zu lassen und mit wachsamen Augen die Arbeitsweise der Polizei zu verfolgen. Sollten erneute Grenzüberschreitungen der Ordnungskräfte stattfinden, werden wir selbstverständlich weitere juristische Schritte dagegen einleiten.“

Freispruch in Bielefeld: Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft enden in Sackgasse

Nicht nur das vermeidbare Pokal-Aus von Hertha B.S.C. am 28.10.2014 gegen Arminia Bielefeld sorgte für reichlich Kopfschütteln unter den mitgereisten Anhängern des Hauptstadtclubs, sondern auch der im Anschluss an die Partie stattfindende Polizeieinsatz (Meldung Fanhilfe Hertha B.S.C. vom 30.10.14). Die Polizei rechtfertigte ihre völlig überzogenen Maßnahmen nach dem Spiel damit, dass „mehrere, zwischenzeitlich erkannte auswärtige Tatverdächtige des Abbrennens der Pyrotechnik im Gästefanbereich vorläufig festgenommen werden sollten“ (Antwort im Landtag von NRW, Drucksache 16/7568). Gegen einen dieser angeblichen Täter ist nun das Urteil ergangen: Es lautet Freispruch.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.: „Wir freuen uns sehr, dass die Gerechtigkeit gegen Willkür und Unwahrheiten gesiegt hat. Der aufgebaute Druck von Polizei und Politik hat zum Glück nicht dazu geführt, dass eine unschuldige Person verurteilt worden ist. Der lupenreine Freispruch mit bewiesener Unschuld ist eine schallende Ohrfeige für die zuständigen Ermittlungsbehörden in Bielefeld und Berlin.

Dieses Verfahren war in seiner Gänze vollkommen überflüssig und wäre auch vermeidbar gewesen, hätte die Polizei nicht eine schuldige Person gebraucht, um ihren missratenen Einsatz nach dem Spiel zu rechtfertigen. Eine objektive Betrachtung der Tatvorwürfe und der vorliegenden Beweise fand ebenso wenig statt wie entlastende Ermittlungen. Erneut wurde somit die klamme Staatskasse mit Kosten belastet, die eindeutig nicht hätten entstehen müssen. Ein zweifelhafter Zeuge, dessen Aussagen vor dem Gericht keinen Bestand haben, reicht eben nicht aus, damit eine unschuldige Person ihren Kopf für die desolate Arbeit der Sicherheitsbehörden hinhalten muss. Dies sah am Ende auch die Staatsanwaltschaft so und beantragte ebenfalls den Freispruch.

Jetzt ist der Verein Arminia Bielefeld am Zuge, das unberechtigt ausgesprochene Stadionverbot gegen diese nun freigesprochene Person unverzüglich aufzuheben. Wir fordern die Verantwortlichen in Bielefeld auf, diese Aufhebung mit demselben Arbeitseifer anzugehen, wie die vorschnelle und ohne Anhörung erfolgte Aussprache des Stadionverbots.“