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Unverletzlichkeit der Wohnung nicht für Fußballfans?!

Am 14.01.2026 flogen zum wiederholten Mal in der jüngeren Vergangenheit die Türen bei einigen Herthafans auf. Erneut ging es hierbei strafrechtlich um Lappalien. Diese Hausdurchsuchungen reihen sich in die zunehmend repressivere Arbeit der Berliner Polizei ein und können daher nicht losgelöst von dieser betrachtet werden. Diesmal wurden jedoch rechtsstaatliche Grenzen derart überschritten, dass selbst wir als Fanhilfe überrascht sind. Grund genug für uns, die Maßnahme als das zu benennen, was sie war – nämlich schlicht eklatant rechtswidrig und menschenunwürdig.

So wurde der Mehrheit der Betroffenen der Durchsuchungsbeschluss erst nach Betreten der Wohnung und teilweise erst nach Drängen der Betroffenen selbst vorgelegt. Die freiwillige Mitwirkung der Betroffenen wurde ignoriert, das Angebot, die gesuchten Gegenstände herauszugeben, um somit den Durchsuchungsbeschluss zu erfüllen, wurde ausgeschlagen.

Zimmer von Familienangehörigen wurden ohne entsprechende rechtliche Grundlage ebenfalls durchsucht. Der Vater eines Betroffenen musste sich gar mit erhobenen Händen an die Wand stellen, obwohl er zu keinem Zeitpunkt offiziell Betroffener der Maßnahme war. Die Mutter eines Betroffenen wurde beim gewaltsamen Stürmen der Wohnung – selbstredend ohne vorheriges Abwarten des selbstständigen Öffnens – körperlich angegangen.

Da die Durchsuchungen um 6 Uhr morgens stattfanden, waren zwei Betroffene beim Eintreffen der Beamten noch unbekleidet. Hierauf reagierten diese nicht etwa durch die Wiederherstellung der Privatsphäre, vielmehr wurde das Ankleiden der Personen sogar verweigert und erst nach mehrfachem Insistieren gestattet. Während der Durchsuchung waren die Beamten teilweise durchgängig vermummt und bewaffnet – ein Beamter gar mit einer Maschinenpistole.

Auch bei den beschlagnahmten Sachen ging es den Beamten nicht um Aufklärung oder Strafverfolgung. Vielmehr stand offensichtlich die Demütigung und das Zermürben der Betroffenen im Vordergrund. Anders ist es nicht zu erklären, dass einem Betroffenen seine Uhr – ohne dies im Protokoll zu vermerken – einem anderen sein fürs Studium benötigte Tablet während der Klausurenphase und bei einer weiteren Person wurden wiederum die Klamotten seiner Fangruppe beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden von nicht beschlagnahmten persönlichen Gegenständen bis hin zu Passwörtern Fotos angefertigt.

Mehreren Betroffenen wurde der Zugang zu anwaltlicher Vertretung verweigert oder zumindest erschwert. Einer Person wurde das Telefonieren mit dem Rechtsbeistand lediglich nur über Lautsprecher und unter Mithören erlaubt. Einem Anderen wurde versucht, die eigene Anwaltswahl auszureden. Nach Abschluss der Maßnahme wurden die Wohnungen verwüstet hinterlassen, teilweise wurden gar die Lebensmittel von den eingesetzten Beamten durchsucht und entsprechende Unordnung geschaffen.

Eine Hausdurchsuchung ist immer ein tiefer Eingriff in die Grundrechte von Betroffenen, insbesondere in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. Daher ist eine Durchsuchung der Wohnräume nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zwar gibt es rechtlich keine Vorschriften dahingehend, hinsichtlich welcher Straftatbestände eine solche Maßnahme angemessen erscheint – in der Praxis wird sie jedoch häufig bezüglich eines der folgenden Delikte durchgeführt: Mord, Totschlag, Diebstahl, Hehlerei, Steuerhinterziehung, Kinderpornographie und Drogenhandel.

In den geschilderten Fällen ging es jedoch um Sachbeschädigung durch Graffiti an zwei Zügen und einen vermeintlichen Schaden von insgesamt 1.000,00 €. Die Betroffenen waren dabei mehrheitlich jünger als 21 Jahre, einer gar minderjährig. Weder die vorgeworfene Tat an sich noch die Straferwartung im Falle einer Verurteilung wäre daher auch nur ansatzweise vergleichbar zu den oben erwähnten Straftatbeständen.

Die Berliner Polizei hat mit diesem Vorgehen erneut und diesmal besonders eklatant den Boden des rechtsstaatlichen Handelns verlassen. Wir sind schockiert und empört darüber, uns einer Polizei gegenüber zu sehen, die zunehmend immer weniger Interesse an rechtmäßiger Arbeit, sondern schlicht an purer Provokation und Eskalation hat. Für uns ist klar, dass wir dies nicht stillschweigend akzeptieren, sondern vielmehr alle uns möglichen Wege ausschöpfen werden, um diesem rechtswidrigen Verhalten einen Riegel vorzuschieben.

Ein katastrophaler Einsatz und viele Fragen an die Polizei

Volle Hütte, für Anfang November erstaunlich mild und zwei große Fanlager. Ein Tag wie gemacht für ein stimmungsvolles Spiel. Jedoch wurde bereits in den Tagen vorher sehr deutlich, dass nicht alle in der Stadt daran ein Interesse hatten.

Die Berichterstattung, garniert mit reißerischen Aussagen angeblich anonymer Personen und heraufbeschworenen Horrorszenarien durch die Berliner Polizei, erreichte täglich neue Tiefpunkte. Selbst die Pressesprecherin des Vereins sah sich dadurch auf der Spieltagspressekonferenz dazu gezwungen, mit deutlichen Worten an alle zu appellieren, Spekulationen einzustellen.

Diese eindringliche Bitte scheint jedoch leider bei der Polizeiführung nicht angekommen zu sein. Dort ließ man sich ganz offensichtlich von der allgemeinen Hysterie anstecken. Ein nie dagewesenes Aufgebot samt Wasserwerfern und Vereinzelungsgittern wurde am Gästeeingang aufgefahren. Auch die Heimfanszene wurde ohne erkennbaren Grund und entgegen jeder Absprache zwischen Verein und Ordnungskräften beim Betreten des Stadion von den Einsatzkräften provoziert und bedrängt. Nur durch das Einschreiten der Fanbetreuung ließen sich die Einsatzkräfte letztlich stoppen.

Doch für die im Vorfeld hochgelobte und überall ausgerufene Sektorentrennung im Stadion waren dann offensichtlich keine Kapazitäten mehr vorhanden, da ein völlig falsches Einsatzkonzept gefahren wurde. Gängelungen und Provokationen waren Priorität für die Polizei. Mit Blick auf die aktuelle Sicherheitsdebatte kommen manche Bilder den Sicherheitsfanatikern gut zupass. Beachtlich sind in diesem Zusammenhang Aussagen einzelner Einsatzkräfte wie „im Stadion greifen wir nicht ein, lass die heute machen”. Damit steht der Vorwurf der gezielten Tatprovokation durch die Polizei im Raum.

Um die eigenen Fehltritte zu kaschieren und um Reaktionen zu provozieren, marschierten zusätzlich noch behelmte Einheiten auf der Tartanbahn vor der Kurve auf. Ebenso wurden Einheiten mit Hunden in der Halbzeitpause in den Umlauf über der Kurve positioniert. Beides eine bislang einmalige Aktion ohne Sinn und Verstand.

Es wird zu klären sein, warum sich die Einsatzleitung von einer aufgehetzten Berichterstattung hat treiben lassen und erneut einen Großeinsatz völlig fehlerhaft plante. Warum waren martialische Bilder am Gästeeingang wichtiger als eine konsequente Sektorentrennung? Und wie werden sich bei der Berliner Polizei die oben zitierten Aussagen der eigenen Einsatzkräfte erklärt? Waren sogenannte Tatprovokateure der Polizei im Einsatz, wie es nachweislich schon in der Vergangenheit im Olympiastadion der Fall war?

Viele Fragen bleiben offen, die von der Berliner Polizei beantwortet werden müssen.

Berliner Polizei veranstaltet realitätsferne Leistungsschau im Olympiastadion

Am vergangenen Freitag mussten wir einen Polizeieinsatz erleben, dessen Umfang und Auswüchse uns noch lange in Erinnerung bleiben werden. Denn der zeitgleich stattfindende Staatsbesuch hielt die Berliner Polizei nicht davon ab, einen völlig absurden Einsatz im Rahmen unseres Heimspiels gegen den 1. FC Magdeburg durchzuziehen. Trotz des Umstands, dass keine nennenswerte Rivalität zwischen beiden Fanlagern besteht, war das Aufgebot sowie der Materialeinsatz der Berliner Polizei im und um das Stadion enorm.

Am Einlass für die Gästefans wurden sogar im Stadion Polizeihunde eingesetzt, um eine durch die Polizei angeheizte Situation noch weiter eskalieren zu lassen. Aus eigener Beobachtung können wir uns hierzu vollumfänglich den Schilderungen der Fanhilfe Magdeburg anschließen.

Wir erwarten von unserem Verein Hertha BSC, diesen Polizeieinsatz kritisch zu hinterfragen und Antworten zu dem völlig absurden Kräfte- und Materialeinsatz bei der Polizei einzufordern. Ebenso muss der Verein als Veranstaltet aufklären, warum sich Polizisten anmaßten, direkt nach der regulären Kontrolle eine weitere Kontrolle von Fans durchzuführen.

Dies alles muss auch im eigenen Interesse des Vereins geschehen. Schließlich wird immer wieder über angebliche ausufernde Kosten für Polizeieinsätze und eine Umlage dieser auf die Vereine diskutiert. Dieser Einsatz zeigt sehr deutlich, wie weit fernab der Realität diese Diskussionen stattfinden. Denn die Polizei bewertet völlig eigenständig auf nicht nachvollziehbarer Grundlage, wie groß der Einsatz wird. Ohne externe Kontrolle und ohne jeglichen Bezug zur Realität. Wie so etwas dann aussieht, konnten alle Fußballfans am vergangenen Freitag wieder einmal sehr deutlich beobachten.

Fanprojektarbeit darf nicht kriminalisiert werden

Überall in Deutschland leisten Fanprojekte wichtige Arbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen meist junge Fußballfans bei Problemen
und versuchen gemeinsam mit den Fanbetreuungen der Vereine am Spieltag zwischen Fans uns Sicherheitsbehörden zu vermitteln.

Und obwohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fanprojekte für ihre Arbeit ein enges Vertrauensverhältnis zu den Fans benötigen, wird ihnen durch die Strafprozessordnung keine Möglichkeit der Aussageverweigerung vor Gericht eingeräumt.

Dieser fehlende Schutz wird aktuell in Karlsruhe von der dortigen Staatsanwaltschaft ausgenutzt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fanprojekts zu einer Aussage unter anderem bzgl. der organisatorischen Abläufe innerhalb der Fanszene zu zwingen. Nach der mehrfachen Verweigerung der Aussage droht die Staatsanwaltschaft nun Beugehaft für drei Angestellte des Fanprojekts zu beantragen.

Dieses Vorgehen legt die Axt an die Wurzel der Sozialen Arbeit und kriminalisiert die staatlich finanzierten Präventionsbemühungen der Fanprojekte. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat dadurch bereits jetzt schon die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Fanprojekt Karlsruhe und der KSC Fanszene massiv beschädigt. Die wichtige Arbeit der Fanprojekte, ob in Karlsruhe, Berlin oder an anderen Standorten, ist unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich.

Morgen, am 02. Oktober 2023, wird das Gericht über den Beugehaft-Antrag entscheiden. Es steht zweifelsfrei fest: Die völlig kopflose, falsche und willkürliche Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe muss gestoppt werden. Die wichtige Arbeit der Fanprojekte darf nicht kriminalisiert und damit unmöglich gemacht werden.

Hände weg vom Fanprojekt – ob in Karlsruhe, Berlin oder sonst wo!

Koalitionsvertrag stellt Fußballfans ins Abseits

CDU und SPD in Berlin haben heute ihren Entwurf für einen Koalitionsvertrag vorgestellt. Die darin vorgestellten Vorhaben würden den eh schon großen Repressionsdruck gegenüber Fußballfans weiter verstärken und die bereits jahrzehntelang bestehenden Probleme nicht lösen.

„Der heute vorgestellte Koalitionsvertrag ist ein Frontalangriff auf die Fan- und Freiheitsrechte in unserer Stadt. Die geplante massive Aufrüstung der Polizei wird nicht für mehr Sicherheit sorgen, sondern das jetzt schon vorhandene ‚Feindbild Fan‘ der Sicherheitskräfte weiter zementieren. Dies zeigt auch sehr deutlich, dass das Papier keinerlei Antworten auf die völlig aus dem Ruder gelaufenen und undurchsichtigen Datensammlungen der Berliner Polizei gibt. Wer meint im 21. Jahrhundert eine Sicherheitspolitik von gestern gegen jedes gute Argument durchdrücken zu müssen, befindet sich auf dem politischen Holzweg“, erklärt Fritz Müller, Sprecher der Fanhilfe Hertha BSC.

Der Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU und SPD beinhaltet nicht nur die Einführung von Tasern für die Polizei trotz noch andauernder Evaluierung, sondern auch eine Verschärfung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) – dem Berliner Polizeigesetz. Damit soll unter anderem die Präventivhaft auf fünf Tage ausgeweitet und der Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen ermöglicht werden.

„Entgegen zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen sollen die Sicherheitskräfte in Berlin zukünftig noch mehr als bisher schon in die Privatsphäre der Menschen in dieser Stadt eindringen dürfen. Die Vergangenheit zeigt, dass solche Methoden, die angeblich nur zum Kampf gegen den Terrorismus eingeführt werden, sich in kürzester Zeit auch gegen Fußballfans richten. Eine verstärkte Kriminalisierung und ein noch größerer Repressionsdruck auf alle Stadiongänger werden die Folgen sein. Sollten diese Pläne Wirklichkeit werden, sehen wir es als unsere Aufgabe an, mit aller Kraft und den uns zur Verfügung stehen Mitteln dagegen vorzugehen. Die Rechte von Fußballfans gehören nicht ins Abseits, sondern müssen aktiv gegen Vorverurteilung und polizeiliche Willkür gestärkt werden“, erläutert Fritz Müller abschließend.