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Unverletzlichkeit der Wohnung nicht für Fußballfans?!

Am 14.01.2026 flogen zum wiederholten Mal in der jüngeren Vergangenheit die Türen bei einigen Herthafans auf. Erneut ging es hierbei strafrechtlich um Lappalien. Diese Hausdurchsuchungen reihen sich in die zunehmend repressivere Arbeit der Berliner Polizei ein und können daher nicht losgelöst von dieser betrachtet werden. Diesmal wurden jedoch rechtsstaatliche Grenzen derart überschritten, dass selbst wir als Fanhilfe überrascht sind. Grund genug für uns, die Maßnahme als das zu benennen, was sie war – nämlich schlicht eklatant rechtswidrig und menschenunwürdig.

So wurde der Mehrheit der Betroffenen der Durchsuchungsbeschluss erst nach Betreten der Wohnung und teilweise erst nach Drängen der Betroffenen selbst vorgelegt. Die freiwillige Mitwirkung der Betroffenen wurde ignoriert, das Angebot, die gesuchten Gegenstände herauszugeben, um somit den Durchsuchungsbeschluss zu erfüllen, wurde ausgeschlagen.

Zimmer von Familienangehörigen wurden ohne entsprechende rechtliche Grundlage ebenfalls durchsucht. Der Vater eines Betroffenen musste sich gar mit erhobenen Händen an die Wand stellen, obwohl er zu keinem Zeitpunkt offiziell Betroffener der Maßnahme war. Die Mutter eines Betroffenen wurde beim gewaltsamen Stürmen der Wohnung – selbstredend ohne vorheriges Abwarten des selbstständigen Öffnens – körperlich angegangen.

Da die Durchsuchungen um 6 Uhr morgens stattfanden, waren zwei Betroffene beim Eintreffen der Beamten noch unbekleidet. Hierauf reagierten diese nicht etwa durch die Wiederherstellung der Privatsphäre, vielmehr wurde das Ankleiden der Personen sogar verweigert und erst nach mehrfachem Insistieren gestattet. Während der Durchsuchung waren die Beamten teilweise durchgängig vermummt und bewaffnet – ein Beamter gar mit einer Maschinenpistole.

Auch bei den beschlagnahmten Sachen ging es den Beamten nicht um Aufklärung oder Strafverfolgung. Vielmehr stand offensichtlich die Demütigung und das Zermürben der Betroffenen im Vordergrund. Anders ist es nicht zu erklären, dass einem Betroffenen seine Uhr – ohne dies im Protokoll zu vermerken – einem anderen sein fürs Studium benötigte Tablet während der Klausurenphase und bei einer weiteren Person wurden wiederum die Klamotten seiner Fangruppe beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden von nicht beschlagnahmten persönlichen Gegenständen bis hin zu Passwörtern Fotos angefertigt.

Mehreren Betroffenen wurde der Zugang zu anwaltlicher Vertretung verweigert oder zumindest erschwert. Einer Person wurde das Telefonieren mit dem Rechtsbeistand lediglich nur über Lautsprecher und unter Mithören erlaubt. Einem Anderen wurde versucht, die eigene Anwaltswahl auszureden. Nach Abschluss der Maßnahme wurden die Wohnungen verwüstet hinterlassen, teilweise wurden gar die Lebensmittel von den eingesetzten Beamten durchsucht und entsprechende Unordnung geschaffen.

Eine Hausdurchsuchung ist immer ein tiefer Eingriff in die Grundrechte von Betroffenen, insbesondere in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG. Daher ist eine Durchsuchung der Wohnräume nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zwar gibt es rechtlich keine Vorschriften dahingehend, hinsichtlich welcher Straftatbestände eine solche Maßnahme angemessen erscheint – in der Praxis wird sie jedoch häufig bezüglich eines der folgenden Delikte durchgeführt: Mord, Totschlag, Diebstahl, Hehlerei, Steuerhinterziehung, Kinderpornographie und Drogenhandel.

In den geschilderten Fällen ging es jedoch um Sachbeschädigung durch Graffiti an zwei Zügen und einen vermeintlichen Schaden von insgesamt 1.000,00 €. Die Betroffenen waren dabei mehrheitlich jünger als 21 Jahre, einer gar minderjährig. Weder die vorgeworfene Tat an sich noch die Straferwartung im Falle einer Verurteilung wäre daher auch nur ansatzweise vergleichbar zu den oben erwähnten Straftatbeständen.

Die Berliner Polizei hat mit diesem Vorgehen erneut und diesmal besonders eklatant den Boden des rechtsstaatlichen Handelns verlassen. Wir sind schockiert und empört darüber, uns einer Polizei gegenüber zu sehen, die zunehmend immer weniger Interesse an rechtmäßiger Arbeit, sondern schlicht an purer Provokation und Eskalation hat. Für uns ist klar, dass wir dies nicht stillschweigend akzeptieren, sondern vielmehr alle uns möglichen Wege ausschöpfen werden, um diesem rechtswidrigen Verhalten einen Riegel vorzuschieben.

Fans als Testobjekt: Englands Polizei setzt DNA-Spray ein

Bereits in der Vergangenheit wurden gegen Fußballfans immer wieder neue, weitergehende polizeiliche Maßnahmen eingesetzt, die völlig übertrieben waren bzw. sind. Diese wurden ganz bewusst durch die Sicherheitsbehörden im Fußballumfeld getestet und später auf andere gesellschaftliche Bereiche ausgedehnt. Beispiele hierfür sind unter anderem undurchsichtige und rechtswidrige Datenbanken, Aufenthaltsverbote und willkürliche Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit.

Die englische Polizei geht nun einen weiteren unverhältnismäßigen Schritt, in dem sie sogenanntes DNA-Spray großflächig gegen Fans einsetzen wird. Dieses Spray ist auf den ersten Blick unsichtbar, klebt aber auf der Haut und kann noch monatelang unter UV-Licht nachgewiesen werden.

Es braucht nicht viel Fantasie, um vorherzusagen, dass eine einmal dadurch markierte Person als hinreichend verdächtig angesehen wird, egal ob sie eine Straftat wirklich begangen hat oder nicht. Gleichzeitig ist diese Langzeit-Markierung von einzelnen Fans auch ganz grundsätzlich völlig unverhältnismäßig. Denn auch in England sind die Fußballstadien sichere Orte.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahme doch noch zurückgenommen wird. Und bestimmt träumen auch schon die bekannten Scharfmacher von Polizeigewerkschaften und Innenpolitikern von einer Einführung dieses DNA-Spray hierzulande. Eine Einführung wäre in jedem Fall ein weiterer Radikalisierungsschritt im Umgang mit Fans und würde auf unseren lauten Widerstand treffen.

Nachfolgend findet ihr die übersetze Stellungnahme der Football Supporters’ Association vom 07. August 2025 (Quelle):

FSA-Erklärung: Einsatz von DNA-Spray durch die Polizei bei Fußballspielen

Nachdem in dieser Woche berichtet wurde, dass die Polizei von Cheshire plant, den Einsatz von DNA-Spray bei Polizeieinsätzen bei Fußballspielen auszuweiten, gab der Geschäftsführer der FSA, Kevin Miles, die folgende Erklärung ab: 

“Wir sind sehr besorgt darüber, dass Polizeikräfte weitgehend unbewiesene Technologien gegen Fans einsetzen.

Ein missbräuchlicher oder unüberlegter Einsatz von DNA-Spray durch Beamte könnte dazu führen, dass unschuldige Zuschauer in Strafverfahren verwickelt werden, für die es keinen Grund gibt.

Die Verhaftungsstatistiken zeigen weiterhin, dass Fußball eine überwältigend sichere Aktivität ist – mit nur 5,5 Verhaftungen pro 100.000 Zuschauer im letzten Jahr. Wir müssen uns also fragen: Ist dies notwendig und verhältnismäßig?

Besonders enttäuschend ist für uns – in einer Zeit, in der die Regierung Gesetze erlassen hat, um sicherzustellen, dass die Fans ein Mitspracherecht haben – das völlige Fehlen einer Konsultation durch die Polizei.”

Berliner Polizei veranstaltet realitätsferne Leistungsschau im Olympiastadion

Am vergangenen Freitag mussten wir einen Polizeieinsatz erleben, dessen Umfang und Auswüchse uns noch lange in Erinnerung bleiben werden. Denn der zeitgleich stattfindende Staatsbesuch hielt die Berliner Polizei nicht davon ab, einen völlig absurden Einsatz im Rahmen unseres Heimspiels gegen den 1. FC Magdeburg durchzuziehen. Trotz des Umstands, dass keine nennenswerte Rivalität zwischen beiden Fanlagern besteht, war das Aufgebot sowie der Materialeinsatz der Berliner Polizei im und um das Stadion enorm.

Am Einlass für die Gästefans wurden sogar im Stadion Polizeihunde eingesetzt, um eine durch die Polizei angeheizte Situation noch weiter eskalieren zu lassen. Aus eigener Beobachtung können wir uns hierzu vollumfänglich den Schilderungen der Fanhilfe Magdeburg anschließen.

Wir erwarten von unserem Verein Hertha BSC, diesen Polizeieinsatz kritisch zu hinterfragen und Antworten zu dem völlig absurden Kräfte- und Materialeinsatz bei der Polizei einzufordern. Ebenso muss der Verein als Veranstaltet aufklären, warum sich Polizisten anmaßten, direkt nach der regulären Kontrolle eine weitere Kontrolle von Fans durchzuführen.

Dies alles muss auch im eigenen Interesse des Vereins geschehen. Schließlich wird immer wieder über angebliche ausufernde Kosten für Polizeieinsätze und eine Umlage dieser auf die Vereine diskutiert. Dieser Einsatz zeigt sehr deutlich, wie weit fernab der Realität diese Diskussionen stattfinden. Denn die Polizei bewertet völlig eigenständig auf nicht nachvollziehbarer Grundlage, wie groß der Einsatz wird. Ohne externe Kontrolle und ohne jeglichen Bezug zur Realität. Wie so etwas dann aussieht, konnten alle Fußballfans am vergangenen Freitag wieder einmal sehr deutlich beobachten.

Brutaler Angriff auf Herthaner – Berliner Polizei mit neuer Eskalationsstrategie

Im Nachgang des Bundesligaheimspiels zwischen Hertha B.S.C. und dem VfL Wolfsburg kam es auf dem Olympischen Platz vor der Ostkurve zu einem brutalen Polizeiangriff auf abreisende Herthaner. Eine Meinungsverschiedenheit zwischen drei Herthanern nahm die Berliner Polizei zum Anlass, um wahllos und ungezügelt auf umstehende Fans einzuschlagen und Pfefferspray zu versprühen. Hierbei wurden auch als solche erkennbar auftretende und vermittelnd wirkende Mitarbeiter des Fanprojekts Berlin, der Fanbetreuung von Hertha B.S.C., sowie eine Rechtsanwältin tätlich angegriffen. 

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

„Ganz offensichtlich scheint die Berliner Polizei zu Beginn der Saison eine neue Eskalationsstrategie umzusetzen. Anders ist es nicht zu erklären, dass für die Festnahme eines Herthaners, dem lediglich ein leichtes Vergehen vorgeworfen wurde, unzählige Verletzte in Kauf genommen wurden. Wenn uns darüber hinaus von Zeugen Polizeiaussagen wie ‚Haut sie alle weg!‘ bestätigt werden, muss von einem geplanten Angriff der Berliner Polizei ausgegangen werden.

Die Entwicklung, dass Polizisten gegenüber Fußballfans außerhalb des rechtlichen Rahmens agieren, hat sich gestern Abend wieder einmal bestätigt. Solche Zustände kann kein Fußballfan befürworten. Ebenso stellen sie einen direkten Angriff auf den Rechtsstaat dar. Dass die Polizei es mit diesem nicht ganz genau nimmt, zeigen die später getätigten Aussagen eines Hundertschaftsleiters, der bereits noch vor Ort seine Kollegen zu sich holte und mit dem Satz ‚So, jetzt erkläre ich euch mal, was ihr in eure Berichte schreibt’, sein Verständnis von objektiven Polizeiberichten zum Ausdruck brachte. Ein solcher Versuch der Manipulation von Beweismitteln lässt uns fassungslos zurück.

Wir fordern die Verantwortlichen auf, alles für eine lückenlose Aufklärung dieses Angriffs zu tun, bis hin zu personellen und strafrechtlichen Konsequenzen. Wir als Fanhilfe Hertha B.S.C. werden eine solche Aufklärung auf allen Ebenen forcieren und diesen Prozess begleiten. Wenn nicht einmal mehr Mitarbeiter des sozialpädagogischen Fanprojekts, der Fanbetreuung oder Rechtsanwälte vor den Übergriffen der Beamten sicher sind, stellt sich uns die Frage, welche Grenzen die Polizei überhaupt noch kennt.“

Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats steht auf dem Spiel

Nach dem brutalen Angriff der Dortmunder Polizei am 27.10.2018 erstatteten verletzte Herthaner Anzeigen gegen die Einsatzleitung (siehe PM vom 07.11.18). Die Staatsanwaltschaft sieht nun keinen Grund, die Ermittlungen weiter zu verfolgen.

Dazu erklärt die Fanhilfe Hertha B.S.C.:

„Ein durch Knüppelschläge der Polizei verursachter mehrfacher Bruch des Mittelhandknochens, 2 1/2 Monate Krankschreibung und heute noch Schmerzen bei der Arbeit reichen der Staatsanwaltschaft Dortmund nicht aus, um den eindeutigen Vorwürfen weiter nachzugehen. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist ein handfester Skandal. Ohne die betroffene Person angehört zu haben, soll die Polizeigewalt unter den Tisch gekehrt werden. Um der ganzen Sache noch die Krone aufzusetzen, hat diese verletze Person natürlich eine Gegenanzeige von der Polizei erhalten.

Wir werden diese Zustände im Sinne der verletzten Herthaner nicht tatenlos hinnehmen und alle Betroffenen weiter unterstützen. Die Verletzungen des Fans waren nicht einmal im Rahmen der Auseinandersetzungen mit der letztlich sichergestellten Fahne entstanden, sondern sind das Resultat eines übermotivierten Beamten. Dieser hatte am äußersten Rand des Blockes auf jene Fans eingeschlagen, die versucht hatten, ihre normalen, am Zaun hängenden Fahnen, abzuhängen.

Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie ungenügend und mit welcher Oberflächlichkeit, Anzeigen gegen Polizeibeamte verfolgt und bearbeitet werden. Dafür braucht es dringend eine unabhängige Instanz, die sich diesen Fällen annimmt und frei von Korpsgeist ermitteln kann.“